porschinho
Mitglied
QUOTE (Alexander Barski @ Fr 3.3.2006, 16:24) Also ich habe gestern ausdrücklich vom Finanzamt und von meinem Steuerberater folgende Mitteilung erhalten.
Es müssen für alle in Deutschland erbrachten Leistungen Steuern gezahlt werden ! Ob Google nun im Ausland sitzt oder nicht !
Also bleiben von 1 USD : Umgerechnet rund 0,80 Euro abzüglich derzeit 16% ca. 0,13 Euro noch 0,67 Euro. Nächstes Jahr wird das noch weniger...
bei elektronischen dienstleistungen ist es aber so, dass der erbringungsort der sitz des empfängers der leistung ist.
zu diesen sogen. katalogleistungen zählen elektronische dienstleistung und insbesondere werbung.
also wurde die leistung in den usa erbracht und ist somit im inland nicht steuerbar.
versuch denen das so zu verklickern und such dir noch den passenden paragraphen dazu raus.
QUOTE "Katalogleistungen" mit Leistungsort im Ausland
Die folgenden so genannten Katalogleistungen sind abweichend von der angeführten Grundregel immer dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt:
Leistungen zur Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und ähnlichen Rechten;
Werbeleistungen sowie Leistungen, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen (Werbungsmittler, Werbeagenturen);
rechtliche, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Beratungsleistungen;
Datenverarbeitungsleistungen;
Leistungen zur Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen, hierzu gehört auch die Überlassung von Software auf elektronischem Weg
Kreditgewährungen und -verwaltungen;
Personalgestellung;
Vermietungs- und Leasinggeschäfte mit beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Beförderungsmittel;
Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;
Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, hierzu gehört z.B. auch die Überlassung von Software auf elektronischem Weg.
quelle: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/...#katalogisieren
ich würde mich da nicht ohne weiteres von einem "unwissenden" steuerberater und einem finanzbeamten abspeisen lassen.
p.s. die lage sieht natürlich wieder anders aus, wenn man davon ausgeht, dass google einen sitz in deutschland hat. ich habe jedenfalls einen vertrag mit google inc geschlossen.
Es müssen für alle in Deutschland erbrachten Leistungen Steuern gezahlt werden ! Ob Google nun im Ausland sitzt oder nicht !
Also bleiben von 1 USD : Umgerechnet rund 0,80 Euro abzüglich derzeit 16% ca. 0,13 Euro noch 0,67 Euro. Nächstes Jahr wird das noch weniger...
bei elektronischen dienstleistungen ist es aber so, dass der erbringungsort der sitz des empfängers der leistung ist.
zu diesen sogen. katalogleistungen zählen elektronische dienstleistung und insbesondere werbung.
also wurde die leistung in den usa erbracht und ist somit im inland nicht steuerbar.
versuch denen das so zu verklickern und such dir noch den passenden paragraphen dazu raus.
QUOTE "Katalogleistungen" mit Leistungsort im Ausland
Die folgenden so genannten Katalogleistungen sind abweichend von der angeführten Grundregel immer dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt:
Leistungen zur Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und ähnlichen Rechten;
Werbeleistungen sowie Leistungen, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen (Werbungsmittler, Werbeagenturen);
rechtliche, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Beratungsleistungen;
Datenverarbeitungsleistungen;
Leistungen zur Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen, hierzu gehört auch die Überlassung von Software auf elektronischem Weg
Kreditgewährungen und -verwaltungen;
Personalgestellung;
Vermietungs- und Leasinggeschäfte mit beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Beförderungsmittel;
Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;
Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, hierzu gehört z.B. auch die Überlassung von Software auf elektronischem Weg.
quelle: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/...#katalogisieren
ich würde mich da nicht ohne weiteres von einem "unwissenden" steuerberater und einem finanzbeamten abspeisen lassen.
p.s. die lage sieht natürlich wieder anders aus, wenn man davon ausgeht, dass google einen sitz in deutschland hat. ich habe jedenfalls einen vertrag mit google inc geschlossen.