S
Sancho
Guest
@ retok: Was meinst du mit echten Zugangsschutz?
Wenn ich mich auf Schweizer-Seiten umschaue, sehe ich immer wieder explizite Inhalte ohne jeglichen Zugangsschutz oder Vorwarnung usw.
Ich möchte ja vor der wirklichen Startseite darauf hinweisen und warnen, dass auf jener Seite explizite Inhalte zu finden sind. Und dazu auch ganz klar Jugendliche unter 16 ausschliessen, indem ich nach dem Alter frage und per Alters-Check (Geburtsdatum) das Alter checke. Alle die über 16 sind, dürfen ja pornographische Inhalte erhalten.
Das diese Art auch nicht sicher ist, ist mir auch klar. Nur dann kann ich gleich damit beginnen, die Praktiken aus Deutschland anzuwenden. Somit wäre das Schweizer Gesetz aber ein Witz, weil wir uns dann doch, an die Deutschen Gesetzte und Praktiken halten würden.
Was genau muss ich also deiner Meinung nach tun, um kein "Ärger" zu bekommen? Wenn ich auf meiner Seite explizite Inhalte anbiete, was muss ich dann also tun, damit ich konform mit dem Gesetz bin?
QUOTE
In der Schweiz wird mit Gefängnis oder mit Buße (einzelne Tatbestände auch mit leichteren Strafen) bestraft, wer:
* Pornografie Jugendlichen unter 16 Jahren anbietet, zugänglich macht etc.,
* Pornografie aufführt, verbreitet etc., wenn die Zuschauer nicht vorher auf den pornografischen Charakter der Vorführung hingewiesen wurden,
* Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt hat, herstellt, einführt, in den Verkehr bringt etc. oder auch – seit 2001 – bloß besitzt. Seit der Verschärfung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Art. 135 und 197 am 1. April 2002 ist in der Schweiz der Besitz von „Gegenständen oder Vorführungen […], die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben“, strafbar.
Ich dachte es reicht, wenn ich darauf Hinweise und eben auch den Alterscheck mache. Mehr will das Gesetz doch nicht.
Das Thema verwirrt mich immer mehr.
Wenn ich mich auf Schweizer-Seiten umschaue, sehe ich immer wieder explizite Inhalte ohne jeglichen Zugangsschutz oder Vorwarnung usw.
Ich möchte ja vor der wirklichen Startseite darauf hinweisen und warnen, dass auf jener Seite explizite Inhalte zu finden sind. Und dazu auch ganz klar Jugendliche unter 16 ausschliessen, indem ich nach dem Alter frage und per Alters-Check (Geburtsdatum) das Alter checke. Alle die über 16 sind, dürfen ja pornographische Inhalte erhalten.
Das diese Art auch nicht sicher ist, ist mir auch klar. Nur dann kann ich gleich damit beginnen, die Praktiken aus Deutschland anzuwenden. Somit wäre das Schweizer Gesetz aber ein Witz, weil wir uns dann doch, an die Deutschen Gesetzte und Praktiken halten würden.
Was genau muss ich also deiner Meinung nach tun, um kein "Ärger" zu bekommen? Wenn ich auf meiner Seite explizite Inhalte anbiete, was muss ich dann also tun, damit ich konform mit dem Gesetz bin?
QUOTE
In der Schweiz wird mit Gefängnis oder mit Buße (einzelne Tatbestände auch mit leichteren Strafen) bestraft, wer:
* Pornografie Jugendlichen unter 16 Jahren anbietet, zugänglich macht etc.,
* Pornografie aufführt, verbreitet etc., wenn die Zuschauer nicht vorher auf den pornografischen Charakter der Vorführung hingewiesen wurden,
* Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt hat, herstellt, einführt, in den Verkehr bringt etc. oder auch – seit 2001 – bloß besitzt. Seit der Verschärfung des Schweizerischen Strafgesetzbuches Art. 135 und 197 am 1. April 2002 ist in der Schweiz der Besitz von „Gegenständen oder Vorführungen […], die sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben“, strafbar.
Ich dachte es reicht, wenn ich darauf Hinweise und eben auch den Alterscheck mache. Mehr will das Gesetz doch nicht.
Das Thema verwirrt mich immer mehr.