Behördendeutsch

friedrich27

Neues Mitglied
Hallo, habe jetzt nichts gefunden, vielleicht mal hier in diesem Forum.

Sobald Ihr Anliegen bearbeitet wurde erhalten Sie eine Antwort. Wir möchten Sie bitten, innerhalb der Bearbeitungszeit von Nachfragen abzusehen.

Dies ist der Schlussatz unter einem Rundschreiben an unsere Auftraggeber was eine junge Kollegin verfasst hat. Wir sind eine Handwerksbetrieb und keine Behörde. Ich findes das furchtbar. Wenn mein Kunde eine Nachfrage hat, dann hat er die. Ich kenne sowas nur von Behörden. Was meint Ihr dazu.

Gruß Friedrich.

 
Willkommen

Nun das solltest du mit deiner Kollegin diskutieren. Meinst du nicht?

 
Ja natürlich, ich wollte nur einen Rat ob ich hier zu empfindlich bin. Ich kenne diese Floskel von Behördenbriefen und rege mich deswegen jedesmal auf. Vielleicht geht es ja auch in Ordnung heutzutage so was einem Kunden zu schreiben. Vielleicht bin ich ja nicht mehr auf der Höhe der Zeit.

Gruß Friedrich

 
Nun ich halte es auch für verkehrt aber Aufregen hilft eh kaum.

Frage sie mal was sie denkt wenn sie so eine Email bekommt.

 
Ist halt blöd formuliert. Falls gemeint ist, nicht nachzufragen, wie es denn mit dem Auftrag aussieht, solange noch keine weitere Nachricht gekommen ist, weil das Ausbleiben so einer Nachricht eben einfach bedeutet, dass es noch keine Neuigkeiten gibt, verstehe ich das sogar. Das ist hinderlich und störend.

Aber so würde ich das einfach nicht sagen, es gibt sicher einige, die sich daran stören.

Ich persönlich gebe nicht viel darauf, wenn ich eine Frage habe, frage ich nach, egal was mir irgendein Text vorzugeben versucht. ^^ Aber ich bin auch ein nerviger Drecksack.

 
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Diese Sätze würden mich persönlich, wenn ich der Auftraggeber wäre, richtig ärgern.
Als Auftraggeber bekomme ich keinen Hinweis bis wann mein Anliegen bearbeitet wird und wie lange die Bearbeitungszeit dauert.

Meiner Meinung nach wäre folgende Formulierung für den Auftraggeber/Kunden sinnvoller:

"Ihr Anliegen/Auftrag wird von uns schnellstmöglich, spätestens bis zum 30.11.2020, bearbeitet. Sofern von Ihrer Seite noch Fragen offen sind, stehen wir Ihnen selbstverständlich für weitere Auskünfte zur Verfügung"

 
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