Grundsätzlich gilt erst mal herauszufinden ob das Foto eine entsprechende Schöpfungshöhe ausweist. Ist dies der Fall (und davon kann man oftmals ausgehen), brauchst Du grundsätzlich ein Nutzungsrecht vom Urheber, bzw. Rechteinhaber (und danach richtet sich eigentlich auch, ob eine Quellenangabe erfolgen muss oder nicht). Wenn es diese nicht erreicht sollte mindestens eine Quellenangabe erfolgen.
Hinzu kommt noch, wenn auf den Bild Personen so abgelichtet sind, dass Sie identifizierbar sind, muss Du diese um Erlaubnis fragen oder unkenntlich machen. Anders sähe es aus, wenn die Person/en einen Vertrag unterschrieben habe, die es den Urheber/Rechteinhaber erlaubt diese weiter zu geben und zu veröffentlichen. Ausgenommen von dieser Regel sind in Deutschland Personen von öffentlichen Interesse, also Prominente oder sehr bekannte Politiker usw. Bei diesen greift nur noch das Urheberrecht.
Diese Punkte solltest Du klären und jede Erlaubnis solltest Du Dir schriftlich geben lassen, am besten auch den Vertragen zwischen "Model" und Urheber/Rechteinhaber des Fotos.
So bist Du in der Regel rechtlich auf der sicheren Seite bei Fotos. Alles andere kann das Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenem Bild) verletzten. Natürlich gibt es da noch gewisse Sonderlocken, die ich aber selber nicht alle kenne, diese sind meistens aber auch sehr speziell.