Content Klau von Targetnet GmbH

@Alain

QUOTE Ich will auch wissen wie schlimm ein Vergehen maximal sein darf, sodass man sich freikaufen kann.


Meine Antwort: solange man sich im privatrechtlichem/vertragsrechtlichem Bereich befindet, wo eine Genugtuung vor Gericht auch nur Strafe und/oder Schadenersatz bedeuten würde.

Ausserdem finde ich, dass der Betroffene selbst das Recht hat, die Genugtuung gelten zu lassen.

Aber da Ayom in den AGB alle Rechte an den Beiträgen übernimmt, ist es an Ayom diese auch zu löschen.
Ausserdem sieht mir dieser Passus der Ayom-Agb nicht ganz koscher aus: ihr übernehmt sämtliche Rechte, aber keine Pflichten, das sieht mir nach unausgewogener Klausel aus - müsste der Autor des Beitrags diese Rechte nicht wiederrufen können?


QUOTE Ich könnte mit dieser Argumentation die Staatskassen einiger Länder aufbessern. Viele Knastis haben ein paar Mio auf Nummerkonten. Machen wir halbe halbe ich geb 20% dem Fiskus und der Bruder darf mit dem Rest in die Karibik. Er muss nur versprechen, es nicht noch einmal zu machen.


Das Modell wird bereits bei Politikern erfolgreich eingesetzt. Natürlich bereichert sich nicht die Staatskasse sondern die Parteikasse.
 
Viel Feind viel Ehr,
eine andere Strategie wäre die Texte unter der GPL freizugeben und ausdrücklich einen Link und eine Quellenangabe verlangen.
Kopiert wird eh, also warum nicht aus der Not eine Tugend machen.
Weiter ist die Frage in wie weit die Texte orginell sind, oder ob sie nur einen Aufsatz über gelesen sind. Wir leben alle davon das wir Dinge benutzen dürfen für die wir keine Lizenz und andere Gebühren bezahlen müssen. Oder hat schon jemand eine Lizenzgebühr für das ein Rad bezahlt? Oder schon mal etwas für die Benutzung von Buchstaben bezahlt.
Wenn man viele und gute Texte hat ist es doch kein Problem wenn sie verbreitet werden. Sie steigern den eigenen Bekanntheitsgrad und machen Werbung für den Autor?
Ein Goethe Text macht sich gut, beweisst das man damit umgehen kann und tragen zum Renome von Goethe bei.
Gruss Antoine
 
QUOTE eine andere Strategie wäre die Texte unter der GPL freizugeben und ausdrücklich einen Link und eine Quellenangabe verlangen.


=> Dann ist es keine GPL.
 
QUOTE (PH @ Di 3.10.2006, 6:16)
QUOTE eine andere Strategie wäre die Texte unter der GPL freizugeben und ausdrücklich einen Link und eine Quellenangabe verlangen.


=> Dann ist es keine GPL.

Und warum nicht?
 
In GPL kann der Endanwender der Software (also der Webmaster) den Quellcode ändern und an seine Bedürfnisse anpassen oder mit zusätzlichen Funktionen ausstatten, sowie den Output komplett verändern, inklusive aller Links. Es besteht keine Pflicht, irgendwelche Copyrights, Links oder sonstiges anzuzeigen. Nur im Quellcode müssen die ursprünglichen Credits bestehen bleiben, falls der Quellcode weiterverbreitet wird (Distribution).
Die Verpflichtung, einen Link oder eine Quellenangabe anzuzeigen, verstösst gegen GPL.
Aber ich denke, es gibt bestimmte Creative Commons Lizenzen, die Deinen Wünschen entsprechen.
 
Danke die Info.
Ist im Ende auch egal was es für eine Lizenz es ist. Wenn man die Zeit die man verwendet um den copyright nach zu rennen die vielleicht keine sind um guten orginelle Texte und Inhalte zu schaffen wäre kein Mangel an Inhalten und Mashup Content ein Fremdwort.
Also warum gegen das unabwendliche anrennen und nicht einen andern Weg suchen. Wie wäre es mit einer Fähigkeitenbörse in dem gleichwertiger Content getauscht wird?
Jeder ist doch irgendwo Meister und hat ein spezielles Fachwissen das nur er aus seiner Erfahrung gewinnen konnte
 
QUOTE Ist im Ende auch egal was es für eine Lizenz es ist. Wenn man die Zeit die man verwendet um den copyright nach zu rennen die vielleicht keine sind um guten orginelle Texte und Inhalte zu schaffen wäre kein Mangel an Inhalten und Mashup Content ein Fremdwort.
Also warum gegen das unabwendliche anrennen und nicht einen andern Weg suchen. Wie wäre es mit einer Fähigkeitenbörse in dem gleichwertiger Content getauscht wird?
Jeder ist doch irgendwo Meister und hat ein spezielles Fachwissen das nur er aus seiner Erfahrung gewinnen konnte


Weil vielleicht jemand auf das Recht auf Eigentum bestehen möchte und exclusiven Content anbieten will? Da bin ich aber schwer dagegen, dass jeder meine Texte einfach so kopiert . . . .


Gruss
Christian
 
Das Thema ist immer ein Dauerbrenner unter Webmastern, und Unwissenheit verursacht oft Konflikte, wo es keine geben sollte.

Deshalb habe ich hier Mal einen Artikel angefangen:
Ayom Wissensdatenbank über Software- und Content-Lizenzen

Ich hoffe, wir können zusammen einen guten Überblick erarbeiten sowie die meisten Unklarheiten/Aberglauben beseitigen (vor allem was Copyright-Links, Weiterverkauf, usw. betrifft).
 
QUOTE (PH @ Di 3.10.2006, 8:23) In GPL kann der Endanwender der Software (also der Webmaster) den Quellcode ändern und an seine Bedürfnisse anpassen oder mit zusätzlichen Funktionen ausstatten, sowie den Output komplett verändern, inklusive aller Links. Es besteht keine Pflicht, irgendwelche Copyrights, Links oder sonstiges anzuzeigen. Nur im Quellcode müssen die ursprünglichen Credits bestehen bleiben, falls der Quellcode weiterverbreitet wird (Distribution).
Die Verpflichtung, einen Link oder eine Quellenangabe anzuzeigen, verstösst gegen GPL.
Aber ich denke, es gibt bestimmte Creative Commons Lizenzen, die Deinen Wünschen entsprechen.

GNU Freie Dokumentationslizenz.
A. Use in the Title Page (and on the covers, if any) a title distinct
from that of the Document, and from those of previous versions
(which should, if there were any, be listed in the History section
of the Document). You may use the same title as a previous version
if the original publisher of that version gives permission.
B. List on the Title Page, as authors, one or more persons or entities
responsible for authorship of the modifications in the Modified
Version, together with at least five of the principal authors of the
Document (all of its principal authors, if it has fewer than five),
unless they release you from this requirement.
C. State on the Title page the name of the publisher of the
Modified Version, as the publisher.
D. Preserve all the copyright notices of the Document.
E. Add an appropriate copyright notice for your modifications
adjacent to the other copyright notices.
F. Include, immediately after the copyright notices, a license notice
giving the public permission to use the Modified Version under the
terms of this License, in the form shown in the Addendum below.
G. Preserve in that license notice the full lists of Invariant Sections
and required Cover Texts given in the Document's license notice.
H. Include an unaltered copy of this License.
I. Preserve the section Entitled "History", Preserve its Title, and add
to it an item stating at least the title, year, new authors, and
publisher of the Modified Version as given on the Title Page. If
there is no section Entitled "History" in the Document, create one
stating the title, year, authors, and publisher of the Document as
given on its Title Page, then add an item describing the Modified
Version as stated in the previous sentence.
 
Sorry... wollte schon lange mal antworten. M.E. ein sehr spannendes Thema.
QUOTE
QUOTE Ich will auch wissen wie schlimm ein Vergehen maximal sein darf, sodass man sich freikaufen kann.
Meine Antwort: solange man sich im privatrechtlichem/vertragsrechtlichem Bereich befindet, wo eine Genugtuung vor Gericht auch nur Strafe und/oder Schadenersatz bedeuten würde.

Das ist m.E. ein seht guter Ansatzpunkt. Gut, danke.

QUOTE Ausserdem finde ich, dass der Betroffene selbst das Recht hat, die Genugtuung gelten zu lassen.

Auch hier stimme ich zu.

Allerdings ist die grundsätzliche Frage noch offen:

QUOTE Und ich will auch wissen ob mit dem Bezahlen einer Summe nicht nur die Schuld der Tat aber auch deren Existens in der Wahrnehmung anderer getilgt ist.

Ric hat in diesem Fall genau den Kompromiss durchgezogen, welchen ich gut finde. Seine Genugtuung war ein Spende an ein Krebs Hilfswerk.

Also was machen wir jetzt mit der alten Zeitung? Passiert ist es ja.

Joe Ackermann (sorry für den Vergleich) hat was gemacht, Sachen darüber wurden geschrieben. Wenn er seinen Vergleich kriegt, zahlt (ich weiss nicht gegen Krebs) dann kann er seinen Job behalten. Sollte wir jetzt die alten Zeitungen verbrennen, wenn er diesen - wahrscheinlich doch nicht unermesslichen Betrag - an ein Krebs-Hilfswerk zahlt?

Wäre das eine Modernisierungsmethode unseres Strafrechts in Zeiten von Informationswissenschaften? Ist das eine legitime Methode der Imagekorrektur? Zensur? Zensur im Sinne von moderaten gemeinnützigen Spenden? Man lebt nicht mehr für den Himmel und muss bei der Kirche bezahlen, sondern man zahlt heute für das Image von morgen.

Irgendwie tangiert das auch Karrikaturen, weil es etwas mit unserer hochgelobten Meinungsfreiheit zu tun hat. Die Praxis der Informationsmanipulation (-aktualisierung) (?) wird ja in vielen Länden massiv betrieben. Aber die Motivation ist eine komplett andere.

Jetzt ist es offensichtlich, dass die alten Zeitungen über Ackermann nicht verbrannt werden könnten. Infos bei Ayom aber werden von Google geliebt und so vertreten wir einige (oft schweizerische) Unternehmen sehr prominent bei Google. Diese aber sind technisch von der Bildfläche zu tilgen,...

Sollen wir uns jetzt - in dem Rahmen den PH m.E. sinnigerweise vorschlägt (?) - korrupieren lassen, weil wir uns in unserem Wohlstand diesen Kuhhandel leisten können? Ich sage ja. Verkaufen wir unsere Meinungsfreiheit, es gibt Punkte an welchen Zensur sinnvoll ist.

Ich will aber endlich Zahlen reden. Allerdings wird der Rahmen sofort klar in welchen eine Information entfernt werden kann. Nur wenn das Problem ein kleines ist werden so wenige Publikationen existieren, dass sie löschbar sind. Also müsste man den Rahmen von PH noch etwas senken. Wenn das Vergehen - wie m.E. hier - ein Geringes war, können wir als Community - wie ich finde, und aus den Antworten hier im Thread vermute - nach einer vom Geschädigten und/oder der Community initiierten gemeinnützigen Genugtuung den Thread löschen.
Damit wird das Problem behoben welches für die Firma besteht, deren Name bei Google fast zwangsweise auf Ayom führt.

Jetzt wieviel. Am Beispiel.
Ric, Contentklau. Wie viel Content, wie gross ist die Firma (die Verantwortung wächst mit)?
Ich sage aus dem Bauch, gut ein-, zwei-, drei-, vierhundert Franken. Wir kochen alle nur mit Wasser, wer einen Fehler macht der gering ist, wenn er das auch eingesthen kann, der für potentielle Kunden eigentlich keine Rolle spielt. Dann sollten wir eigentlich auch unsere Meinungsführerschaft bei Google verantworten, denn jeder der bestimmte Firmennamen (hostpoint, xentria, targetnet, etc) eingibt hat mitunter schon nach dem Titel in den SERPS ein schlechtes Bild gesehen.

Die Frage an euch ist nur noch eher 100, eher 400, oder wieviel etwa? Hier ist nachweislich ein dreistelliger Frankenbetrag an ein Krebs Hilfswerk bezahlt worden. Also ich sage hier spalten wir die Diskussion ab und löschen den Targetnet Thread.

Dann muss nochmal die anfängliche Frage der Publikation im Sinne des Pranger tangiert werden. Wie schon erwähnt finde ich es legitim. Ich finde es auch legitim, dass man Firmen, welche in Internet-Foren trickreiche Schleichwerbung (mit ganz klaren Verdienstabsichten) machen oder Konkurrenten nass machen - gleich wie das hier via Ric geschehen ist - öffentlich denunziert werden. Das hängt allerdings davon ab, wie sie sich verhalten. Womit wir genau wieder an dem Punkt der Genugtuung ist. Genau so wie bei der Löschung eines Themas nach einer Spende sollte das Unterlassen von Veröffentlichungen mitunter peinlicher Zusammenhänge genau so mit einer Spende gekauft werden können.
Jetzt wieviel kann das Krebswerk (oder Greenpeace, et al der Natur schulden wir viel) im Vergleich zu einem Contenklau Fall erwarten? Ich denke wenn die Veröffentlichung ausbleibt, so kostet das grundsätzlich mehr wie eine Löschung.

Verzeit mir meine theoretische Herangehensweise, aber ich hab doch schon einges von euch bei Ayom über Community-Building gelernt, dass ich nicht jetzt aufhören möchte. Ausserdem geht es darum eine Grössenordnung zu entwickeln.

Ich hoffe das war nicht zu lang.

PS: Tippfehler mach ich dann morgen raus ;-)
Die Höhe einer Genugtuung häng nicht nur vom Schaden des Geschädigten, sondern auch von potentiellen Kosten die entstehen, wenn wir Frau Heidi Justitia anrufen.
Und ich bin weder Herzlos noch ein Moralapostel, ich drücke mich nur ab und zu etwas trocken aus.

PS: Fazit für Scroller:
Contentklau -> CHF xxx.- an Hilfswerk -> Thread wird morgen gelöscht. Ich wär noch froh über mehr Meinungen. Ein Tag mehr oder weniger spielt keine Rolle.
 
Hi!

Habe zwar nicht viel Zeit, aber da Alain ein paar Meinungen haben will :

Also ich denke ContentKlau ist nicht richtig! (dummer Satz, aber wie soll ich es ausdrücken?)
Dennoch denke ich, dass es auf keinen Fall passieren sollte, wegen solcher Sachen SoftWarePatente einzuführen.

Bezüglich der Löschung möchte ich noch sagen, wäre ich mit diesem Thema vorsichtig!
Also die Targetnet GmbH hat doch NamensRechte, dass heißt, dürfen wir hier überhaupt mit dem Namen der Firma Targetnet diskutieren?
Ich beschäftige mich mit dem Thema Abmahnungen gerade mal wieder, daher weis ich nicht ib nicht einfach eine Abmahnung den Thread notgedrugen eh beenden wird. -oder ein Anwalt-


QUOTE Wäre das eine Modernisierungsmethode unseres Strafrechts in Zeiten von Informationswissenschaften? Ist das eine legitime Methode der Imagekorrektur? Zensur? Zensur im Sinne von moderaten gemeinnützigen Spenden? Man lebt nicht mehr für den Himmel und muss bei der Kirche bezahlen, sondern man zahlt heute für das Image von morgen.



Da gebe ich dir abslout Recht. Dies WÄRE verwerflich. Das Problem: so läuft es doch schon lange!
Siehe Siemens BenQ (für die Deutschen unter uns).
Statt Gehaltserhöhung von 30% und mehre Tausend entlassene, rettet Siemens seim Image indem es einfach den betrag der erhöhung den BenQ Mitarbeitern in einen Fond gibt!
Bring zwar nix, aber toll!



QUOTE es gibt Punkte an welchen Zensur sinnvoll ist.


oh, oh das ist eine sehr gefährliche Aussage. ich sage die Meinungsfreiheit ist alles was es gibt. Worauf alles aufbaut!




QUOTE Dann sollten wir eigentlich auch unsere Meinungsführerschaft bei Google verantworten, denn jeder der bestimmte Firmennamen (hostpoint, xentria, targetnet, etc) eingibt hat mitunter schon nach dem Titel in den SERPS ein schlechtes Bild gesehen.

Die Frage an euch ist nur noch eher 100, eher 400, oder wieviel etwa? Hier ist nachweislich ein dreistelliger Frankenbetrag an ein Krebs Hilfswerk bezahlt worden. Also ich sage hier spalten wir die Diskussion ab und löschen den Targetnet Thread.


okay, bezogen auf diesem thread gebe ich dir Recht. Aber wie verfährst du mit anderen Sachen. Mord und für 50.000 Franken löscht du alles darüber?
Sehr zweifelhaft!

Also in diesem Fall würde ich sagen, lasst uns den thread löschen!
Denn ein paar hundert für die krebshilfe sind doch eigentlich ein gutes resulat.
Dennoch sollten wir nicht direkt die freie Meinungsäußerung an den Nagel hängen!


felix
 
@felix
Also wie ich bereits schrieb (ich weiss Du hattest nicht viel Zeit), solange es sich un den privaten oder geschäftlichen Bereich handelt, und solange das Vergehen vor Gericht auch nur Geldstrafe oder Schadenersatz bedeuten würde (also kein Mord !!!), bin ich dafür, dass man solche Abmachungen trifft.
Schliesslich können solche Schlichtungen auch im Falle von Gerichtsverhandlungen aussergerichtlich getroffen werden.

Jetzt zur Höhe der Summe: ich finde 400 CHF viel zu tief dafür.

Der Preis sollte folgender sein:

(Anzahl Besucher von ausserhalb AYOM, die Ric's Thread seit entstehung gelesen haben) => Dürften an die 300-500 sein? Nehmen wir 400.
x
0,25 CHF (Preis pro View)
= ca. 100 CHF
Annualisiert: (Thread ist seit Mai offen: 5 Monate=> x2,4)
= 240 CHF
x Dauer der Werbung (oder Löschung => ewig, also berechnet man unendlichen Abzins à 4%):
240 / 0,04 = 6000 CHF.
Wenn man nur 5 Jahre nehmen würde: 1111 CHF.

Man kann noch ein wenig mit den Parametern spielen, aber weniger als 1000 CHF darf die Summe keinesfalls betragen.
 
@PH, die Betrachtungsweise der potentiellen Viewings als Preisberechnungsfaktor ist mir allerdings nicht eingefallen.
Ich vermisse aber die Einbezugnahme von der Schwere des Verstosses und der Finanzkraft des Beschuldigten (ein 18-jahriger bald-Unternehmer ist weniger zur Verantwortung zu ziehen als eine 50 Mann AG). Diese Faktoren müssten ja in den 0.25 CHF enthalten sein...?
Ausserdem ist die Kooperationsbereitschaft des "Sünders" eine für mich massgeblicher Faktor. Vor Gericht erhält ein reuiger Straftäter i.d.R. ja auch günstigere Bedingungen wie ein reueloser ignoranter, der nicht fähig ist den Fehler zu erkennen.

Ich vermute (schätze) dass die von Dir vorgeschlagenen 400 Besucher zu wenige sind. Ich verstehe auch nicht ganz wieso zw. Ayom und ausserhalb-Ayom differenziert wird?

QUOTE Also die Targetnet GmbH hat doch NamensRechte, dass heißt, dürfen wir hier überhaupt mit dem Namen der Firma Targetnet diskutieren?

Rotfl... ;-) zu deutsch: ich rolle lachend über den Boden...
 
Hallo alain - interessante Diskussion!

QUOTE Ich vermisse aber die Einbezugnahme von der Schwere des Verstosses und der Finanzkraft des Beschuldigten (ein 18-jahriger bald-Unternehmer ist weniger zur Verantwortung zu ziehen als eine 50 Mann AG). Diese Faktoren müssten ja in den 0.25 CHF enthalten sein...?


Genau - man kann beliebig mit den Parametern herumspielen.
Man zeigt sich ja schon damit gnädig, dass so eine Vereinbarung überhaupt möglich ist.
Im gegenwärtigen Fall handelt es sich immerhin um eine GmbH.
Schliesslich soll aber m.E. der geschädigte über die angemessene Genugtuung bestimmen.
Auch möchte ich noch zu Bedenken geben, dass die Reue des Täters für die Bestimmung der Schadenersatzsumme unerheblich ist. Nur für eine eventuelle (Geld)strafe ist sie von Belang.


QUOTE Vor Gericht erhält ein reuiger Straftäter ...

Ich möchte nochmals betonen, dass wir hier nicht über Straftaten debattieren, und dass das Strafrecht nicht relevant ist, sondern nur Zivil/Privat/Vertragsrecht, wo es um $$$ geht.


QUOTE Ich vermute (schätze) dass die von Dir vorgeschlagenen 400 Besucher zu wenige sind. Ich verstehe auch nicht ganz wieso zw. Ayom und ausserhalb-Ayom differenziert wird?

Ich weiss nicht, wie die Threadviews im Board gezählt werden. Ich denke, Ayomer haben diesen Thread wohl mehrmals besucht. Dass nicht alle 2200 Views gezählt werden sollten, ist wohl klar. Die Zahl 400 war ein Versuch von mir, die Zahl der "unique relevanten" (also die, die dem Zielpublikum dieser GmbH entsprechen) Views zu schätzen.


QUOTE Also die Targetnet GmbH hat doch NamensRechte, dass heißt, dürfen wir hier überhaupt mit dem Namen der Firma Targetnet diskutieren?

Lies Mal nach, was Namensrecht bedeutet!
 
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