DSGVO Datenschutzgrundverordnung

Johannes T

Fleißiger Fan
Es werden am 25. Mai die Vorschriften der DSGVO für alle deutschen und europäischen Unternehmer und damit auch Webseitenbetreiber zwingend wirksam:

https://www.lexware.de/artikel/datenschutzgrundverordnung-was-ist-das-eigentlich-und-was-bedeutet-die-einfuehrung-fuer-unternehmen/

Hat einer von Euch noch eine gute Quelle für eine DSVGO konforme Datenschutzerklärung

- für eine Webseite mit Kontaktformular

- für einen Webshop (mit Registrierung, Zahlungsabwicklung)  ?

Habe gesucht und eine Vertrauen erweckende Quelle gefunden in der man eine, auf die eigenen Verhältnisse zugeschnittene Erklärung generieren kann:

https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/

 
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Podcast zum Thema DSGVO:

Unter der Podcast- Nummer 54 findet Ihr eine sehr ausfürliche Erläuterung und Erklärung zum Thema:

https://rechtsbelehrung.com/

Wer sich vor dem Hintergrund happiger Strafzahlungen und möglicher Abmahnungen schlau machen möchte um noch vor dem 25.5. (dem Ablaufdatum der Übergangsfrist) seine Datenschutzerklärung gesetzeskonform zu machen - der bekommt hier die Infos...

 
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So weit wie ich es versteh betrifft es eher Leute die mit Adsense ihr Geld verdienen. Es geht darum das die Datenspeicherung zeitlich begrenzt wird. Leute lassen sich gern ins Bockshorn jagen bei jeder Ankündigung. 

 
Gibts auch Valide Infos wie man das bei uns umsetzen kann?
Ich finde mit Google leider nur deutsche Infos.

 
Nein in AT. Bei uns gelten "spezielle" Gesetze. Paar sachen sollen anders sein als die Standard EU Verordnung.

 
Das ganze Thema DSGVO macht einen verrückt. Ich betreibe selbst seit kurzem einen kleinen Blog und musste leider feststellen, dass mich die DSGVO doch mehr betrifft als gedacht. Um es genau zu sagen, ich hatte das Gefühl die gesamte Webseite überarbeiten zu müssen. Meine größte Hürde war hier das Abschalten bzw. das Opt-Out des Facebook Pixels oder und Google Analytics.

Anleitungen wie eine eigene Lösung programmiert wird hatte ich gefunden, leider bin ich nur kein Programmierer. Zusätzlich war mir nicht bewusst mit wem ich alles eine ADV eingehen muss.

 
Naja, Bing wird schon immer beliebter ;)

Aber Google Analytics ist vielleicht ein Problem mit Blick auf die DSGVO ...

 
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Eine Veröffentlichung des Landesbeauftragten für Datenschutz aus Baden Württemberg zum Thema Fotografieren und Datenschutz:

Themenübersicht:

Gilt für Fotos jetzt immer die DS-GVO?, Wie ist es bei Journalisten?

Welche anderen rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten? Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Fotos angefertigt und verbreitet werden?

Informationspflichten des Verantwortlichen, Dokumentationspflichten

Veröffentlichung von Fotos speziell für Vereine:

Darf ein Verein ohne die Einwilligung der Mitglieder Mannschaftsfotos veröffentlichen? Muss ein Verein über die Veröffentlichung von Mannschaftsfotos informieren?

Darf ein Verein Fotos von (Sport-) Veranstaltungen veröffentlichen? Muss ein Verein auf die Veröffentlichung von Fotos von Sportveranstaltungen hinweisen?

Darf ein Verein Fotos von internen Vereinsfeiern oder Vereinsausflügen veröffentlichen?

Ein Mitglied möchte nicht mehr, dass Fotos von ihm weiter auf derInternetseite des Vereins veröffentlicht werden. Muss der Verein die Fotos löschen?Was muss der Verein in Bezug auf Fotos, die vor dem 25. Mai 2018 veröffentlicht wurden, beachten?

Fotografierverbot an Schulen

Quelle und weiterführende Informationen:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/09/Fotografieren-und-Datenschutz-September-2019.pdf

 
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Google Analytics und ähnliche Dienste nur mit Einwilligung nutzbar


Website-Betreiber sollten ihre Website auf Dritt-Inhalte und Tracking-Mechanismen überprüfen. Wer Funktionen nutzt, die eine Einwilligung erfordern, muss entweder die Einwilligung einholen oder die Funktion entfernen.

Wenn in Websites Dritt-Dienste eingebunden werden, deren Anbieter personenbezogene Daten auch für eigene Zwecke nutzt, ist das rechtlich nur zulässig, wenn eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer eingeholt wird. Zu solchen Diensten gehört auch Google Analytics.

Website-Betreiber sollten ihre Website umgehend auf Dritt-Inhalte und Tracking-Mechanismen überprüfen. Wer Funktionen nutzt, die eine Einwilligung erfordern, muss entweder die Einwilligung einholen oder die Funktion entfernen.

Der ganze Artikel

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Google-Analytics-und-aehnliche-Dienste-nur-mit-Einwilligung-nutzbar/Google-Analytics-und-aehnliche-Dienste-nur-mit-Einwilligung-nutzbar.html

 
Website-Betreiber sollten ihre Website umgehend auf Dritt-Inhalte und Tracking-Mechanismen überprüfen. Wer Funktionen nutzt, die eine Einwilligung erfordern, muss entweder die Einwilligung einholen oder die Funktion entfernen.
Auf > Empfehlung von > @Matthes nutze ich und ein paar Kunden Piwik, jetzt bekannt unter dem Namen Matomo.

 
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