Firmenname (Domains belegt)

QUOTE Status: clientDeleteProhibited, clientTransferProhibited, clientUpdateProhibited


Das sah ich gerade als ich die wichtigste Domain (.com) nochmals überprüft habe. Laut Google habe ich nur erfahren, dass Domains mit solchen Staten "gesperrt" sind. Weiss da jemand was drüber?
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Also ich kann nur folgendes empfehlen (habe mit diesem Trick meine h...2..y.com und .net für nur 300€ von einem anderen Anbieter abgekauft was wohl sehr wenig ist für den Zweck).

Geh wie folgt vor:
a) Registrier eine andere Endung
b) Schreib den anderen an und frag ihn, wieviel er für die Domain will
c) Verhandeln und lass es so aussehen, als ob du die Domain nur für eine Weiterleitung brauchst. Hier ist Verhandlungsgeschick gefordert. Trette nicht als Firma auf, sondern als Privatperson, dies ist in der Regel deutlich günstiger
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.

Gruss Marc
 
Danke Marc. Ich denke ich werde in diesem Falle wohl nur noch die halbwegs gescheite .in-Endung nehmen können, was ich auch vorerst tun werde
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Zitat:
Zu "tätig": Das ist genau der Punkt - ist ein Domainparking "tätig"? Ich für meinen Teil behaupte Nein.
Zitat Ende

Eine Domain kann auch nur für eMail genutzt werden, eine www seite ist nicht erforderlich, um eine Domain zu nutzen!
 
Hi zusammen

Nitrit, ist doch besser, wenn Du eine Domain hast, wo Du gleich mehrere Enden mitregistrieren kannst, damit nicht Du mal von jemandem ausgeparkt wirst, nicht?
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Noch eine Frage an alle:

Ich persönlich hab sicherheitshalber alle deutschsprachigen Domain-Endungen registriert, insgesamt also elf. Steigt mit der Anzahl eigentlich auch das Recht auf die Domain in einem Fall, wo mich jemand aus meiner Domain ausbooten will?
 
QUOTE Du argumentierst nun aber speziell in diesem Fall, richtig? smile.gif
Ja, die Markenanmeldung würde ich so oder so vorziehen...


Fraglich ist auch, ob der Domaininhaber mit der Site schon nachweislich Geschäfte getätigt hat.
Bei einer Parkingsite, wo eventuell schon jemand auf Ads draufgeklickt hat?
Demnach hätte er (wenn auch gering) durch den Werbeklick Umsatz generiert.

Habe schon mal eine Firma mit bedenklichem Markennamen dazu befragt.
Da kam eiskalt:"Wir haben schon soviel Geld für Markenanmeldungen ausgegeben, hauptsache man kann nachweisen, dass man geschäftlich tätig war".

Gibt es dazu keinen Präzedenzfall?

Immerhin ist es kein Unterschied, ob der Inhaber ein Produkt verkauft oder an einem Werbelink verdient.

Eine Markenanmeldung kostet locker 300,- Euro, dennoch hat man keine Rechtssicherheit.

Zudem kann der Inhaber zB auf einer Subdomain / in einem Unterverzeichnis "Business machen".

Gibt es eine Norm, die vorschreibt, dass die Indexseite ausschlaggebend ist?

Erste Seite Parking, Unterverzeichnis teuer Nacktbilder verkaufen -> woher soll man das wissen?

Ferner: Marke angemeldet, Inhaber macht etwas völlig anderes - beide "Marken" kommen sich nicht in die Quere -> keine Chance.

Gegen die Parkingsites kann man nichts machen - aber jemand zuvor hatte schon die Idee mit dem Namen - und etwas anderes ist eine Firma nicht.

Der Name deines Unternehmens muss erst bekannt werden. Wenn es ein reines Onlinegeschäft ist, so wird der Domainname wichtig sein, jedoch finden dich Kunden bei einem Fantasienamen eh nicht durch Type-ins, sondern durch Links, Visitenkarten und Empfehlungen.

Und was, wenn man eine Marke anmeldet und jemand anderes meldet die Marke international an?

Im Prinzip ist es Domaingrabbing - nur andersrum. (also Unternehmensgrabbing)

Ja nach Anwalt und Beklopptheit des Inhabers, verklagt dieser noch auf:" Hallo, der hat meine Domain gesehen und daraufhin die Idee für den Namen seines Unternehmens gahabt - den verklagen wir"

Würde da auch Marc Schulers Strategie anwenden.
 
*KOPFSCHÜTTEL*

Angenommen ich habe einen Porsche in der Garage stehen und nur weil ich diesen nicht fahre kommt mein Nachbar auf die Idee das es seiner ist weil er ja viel mehr mit diesem Fahrzeug machen würde
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Ich behaupte das geht meinen Nachbarn einen feuchten Staub an was ich mit dem Fahrzeug mache und genauso sehe ich das mit den Domains die Du Dir holen willst nur weil Du auf die Idee gekommen bist Deine Firma so zu nennen wie die Domain.

*KOPFSCHÜTTEL FERTIG*

 
@nitrit, Du hattest doch sowieso von "Kleinunternehmensregelung" geschrieben. Das bedeutet doch, dass Du eine Rechtsform hast, mit der Dein Firmenname als "Nitritvorname Nitritnachname (Nitritbeschäftigung)" vorgeschrieben ist, oder?
 
QUOTE @nitrit, Du hattest doch sowieso von "Kleinunternehmensregelung" geschrieben. Das bedeutet doch, dass Du eine Rechtsform hast, mit der Dein Firmenname als "Nitritvorname Nitritnachname (Nitritbeschäftigung)" vorgeschrieben ist, oder?


Wer sagt das? Das steht weder auf dem Formular, noch bezweifle ich, es jemals gelesen zu haben
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QUOTE (Marc Schuler @ Fr 7.03.2008, 20:35) c) Verhandeln und lass es so aussehen, als ob du die Domain nur für eine Weiterleitung brauchst. Hier ist Verhandlungsgeschick gefordert. Trette nicht als Firma auf, sondern als Privatperson, dies ist in der Regel deutlich günstiger
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würde ich nicht empfehlen.

in dem augenblick wo ich (oder halt andere domainer) merken dass du auf privat machst, obwohl du eine firma bist um den preis zu drücken... usw. dann kommt der mit der hotmail emailaddi und dem falschen namen... ne ne jungs, ab diesem augenblick wird die domain so teuer, dass entweder der inhaber reich wird oder der suchende die domain kaum mehr zahlen kann :)

lass einfach die finger davon nitrit, oder frag offen und ehrlichan, ist besser
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ric
fakt.biz
 
QUOTE (nitrit @ Fr 7.03.2008, 19:00) 1.

QUOTE Ich mag die Parkerei auch nicht, aber Beschlagnahme it genau so doof. Wollen die Parkings denn so viel Kohle, das du da nicht rankommst?

2.

QUOTE Ein paar 100 Euro extra sollten doch drinliegen, wenn man eine Firma gruendet.


Zu 1.:
Naja, gefragt habe ich noch nicht, das werde ich natürlich noch, keine Frage. Aber meist ziehen die Inhaber Bilanz und sagen dann "brauchen tust du sie sowieso, dann kann auch ordentlich geblecht werden". Ausnahmen gibt es da eher weniger...

Zu 2.:
Natürlich, im Normalfall schon, hier handelt es sich aber um die deutsche Kleinunternehmensregelung und ein paar 100 Euro sind da momentan eben nicht wenig.


Was ich mir schon gedacht habe wäre ein friedliches Einverständnis:

Man registriert sich den Namen in DE als Marke und macht dann den alten Inhaber darauf aufmerksam, dass seine Domain prinzipiell gegen das Markenrecht verstößt, man aber eine friedliche Einigung (Abnahme für 100€ o.ä.) vorziehen würde. Ich denke das wäre dann im Sinne aller oder etwa nicht?
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Hier unter Punkt 2 hast Du es erwähnt
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Alles in allem einfach nur schlechter Stil, diese Domain geht Dich nichts an.

 
@nitrit

QUOTE Ist der Einzelunternehmer nicht Kaufmann, sondern Kleingewerbetreibender und nicht im Handelsregister eingetragen, muss er im Geschäftsverkehr unter seinem Vor- und Zunamen auftreten. Eine Firma, die die Kaufmannseigenschaft und damit eine Eintragung in das Handelsregister voraussetzt, darf er nicht führen. Als Kleingewerbetreibender darf er jedoch seinen Namen durch eine Branchen- oder Sachbezeichnung oder ein Fantasiewort ergänzen.


(Quelle: IHK)

Und solange Du nicht das Fantasiewort in irgend einer Form rechtlich geschützt hast (Wortmarke, Eintrag ins Handelsregister usw) hast Du darauf meines Wissens auch keinen Anspruch. Und das ist auch gut so ;-)

 
So, nur mal um den aktuellen Stand zu zeigen:

- Neuer etwas abweichender Name gefunden
- .com - Domain des alten Namen scheint zum Verkauf zu stehen (email-Kontakt) und ich hoffe das klappt, .com würde mir absolut reichen
 
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