Hallo zusammen,
wie ist das bei einer GmbH-Gründung im EU-Ausland?
Habe bereits einiges drüber gelesen, nur was hat es genau
mit dem Doppelversteuerungsabkommen auf sich?
Angenommen man gründet in D eine Einzelfirma und Monate
später eine GmbH im EU-Ausland (Heimatland D). Zahlt man
dann für die GmbH Steuern in dem Land wo die Betriebsstätte ist
oder muß auch was im Heimatland abgeführt werden?
Oder würde sich so etwas gar nicht lohnen, vom Aufwand her?
Auf einigen Seiten habe ich da mal was gelesen, dort stand
das man nicht noch extra im Heimatland für die GmbH steuern
zahlen muß, ist das richtig? Oder steckt da was dahinter?
Manche Infoseiten sind da nicht so genau. Gibt es auch seriöse
Internetseiten?
Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank.
wie ist das bei einer GmbH-Gründung im EU-Ausland?
Habe bereits einiges drüber gelesen, nur was hat es genau
mit dem Doppelversteuerungsabkommen auf sich?
Angenommen man gründet in D eine Einzelfirma und Monate
später eine GmbH im EU-Ausland (Heimatland D). Zahlt man
dann für die GmbH Steuern in dem Land wo die Betriebsstätte ist
oder muß auch was im Heimatland abgeführt werden?
Oder würde sich so etwas gar nicht lohnen, vom Aufwand her?
Auf einigen Seiten habe ich da mal was gelesen, dort stand
das man nicht noch extra im Heimatland für die GmbH steuern
zahlen muß, ist das richtig? Oder steckt da was dahinter?
Manche Infoseiten sind da nicht so genau. Gibt es auch seriöse
Internetseiten?
Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank.