QUOTE (webdoktor @ Di 12.05.2009, 08:29) Falls er diese Rechnung nicht zahlt, werde ich eine zweite senden (beide zahlungsfrist
10 Tage). Falls er diese nicht zahlt, werde ich in Betreiben.
Was mich einfach von dem ganzen einwenig abschreckt ist, wenn er dann wirklich den
rechtlichen Weg einschlägt (obwohl ich ganz sicher auf der richtigen Seite bin) und ich
dann einen Anwalt nehmen muss usw.
Leider habe ich noch keinen Rechtsschutz (werde ich aber auch diese Woche noch abschliessen)
d.h. ich müsste den Anwalt privat bezahlen. Hmm :-(
Ich gebe jetzt nochmals meinen Senf dazu
Vier Punkte die ich berücksichtigen würde:
a) Ich würde auf die Kosten für das Erstellen einer Mahnung in diesem Fall verzichten (es ist ein Irrglaube vieler, dass Mahnungen rechtlich notwendig sind - dies ist nur Kulanz)
b) Das "Betreiben" ist nicht so schwer, auch muss nicht unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden, selbst bei einem Einspruch, den du hast den Beleg (in deinem Fall die Mail).
c) Es interessiert einen Richter herzlich wenig ob eine Seite online oder offline ist, in so einem Fall - dies wäre dann ein separates Verfahren, dass der "Geschädigte" auslösen müsste, ist aber aussichtslos in so einem Fall also vernachlässigbar.
d) Eine Rechtsschutzversicherung deckt i.d.R. keine Internet/Computerschäden und auch Urheberrechtsschäden --> und wenn, kostet das ab 1000 CHF pro Jahr aufwärts (überflüssig). --> Das ist wirklich so!