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QUOTE (Marc Schuler @ Mi 12.11.2008, 11:36)Wir haben in unseren AGB die Klausel, dass wir alle Aufwände an die Kunden weitergeben für die Betreibung und den gerichtlichen Mahnbescheid, dass heisst wir verrechnen für die Erstellung und Vorbereitung ab diesem Vorgang die effektiven Forderungskosten, die wir auch vor Gericht geltend machen. Dadurch kann ein Kleinstbetrag von 100 Franken schnell um ein zigfaches höher ausfallen.
Ich weiss nicht, wie das in der Schweiz ist
, aber in Deutschland wäre das nicht einfach möglich -
Schadensminderungspflicht.
Klappt es aber.
Unterliegt ein Schuldner, zahlt er die Kosten für den gesamten Vorgang.
Sprich der Gläubiger macht wenn er es richtig macht keinen Verlust. Im schlimmsten Fall gibt es einen Verlustschein, aber dann würde man gar nicht vor Gericht gehen in der Regel, da man i.d.R. vorher prüft ob ein Eingehungsbetrug gegeben ist. Die Schadensminderungspflicht hat - meinem Wissen nach - einen ganz anderen Gesichtspunkt im Rechtswesen.
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QUOTE Wenn zum Zeitpunkt des Auftrages kein Geld da war, dann geht das in den Bereich Betrug (in Deutschland Eingehungsbetrug). Im übrigen gibt es in Deutschland zig Ltd. mit 200 Euro Kapital und Co. alleine hier ist der Betrugsdelikt bei einem höheren Betrag schnell gegeben bzw. es wird eine Haftung durch den Geschäftsführer möglich.
Betrug geht nur vorsätzlich.
Man müsste ja den Auftraggeber nachweisen, dass er wissentlich die Absicht hatte, den Gläubiger zu betrügen. Allein die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Auftrags kein Geld da war, heisst nicht, dass der Auftrager einen Betrug vor hatte. Das Stammkapital ist übrigens nur das gezeichnete Kapital. Das andere nennt sich
Durchgriffshaftung und der Geschäftsführer haftet nur gegenüber der Gesellschaft, den öffentlichen Kassen und für den Fall der verspätenten Insollvenzanzeige - für den daraus entstandenen Schaden.
Ich würde aber grundsätzlich keine Geschäfte mit einer "deutschen" Limited (oder Ltd. & Co. KG) machen, weil es hier offensichtlich ist, dass sich die Gesellschafter der Haftung entziehen wollen, ohne dafür das nötige Kapital aufbringen zu wollen oder zu können. Bei GmbHs und AGs pass ich auch auf und ziehe mir im Zweifel auch mal bei Creditreform das Firmenprofil, für 10,- €.
Liegt eine eidesstattliche Versicherung vor ist dieser Tatbestand gegeben
Mir sind Privatkunden aus Deutschland die liebsten Kunden. Ltd., GmbH und AG sind keine Gewähre für eine gute Bonität, teilweise sogar das Gegenteil. Ich prüfe eigentlich nur bei Grosskunden die Bonität. Kostenpunkt für uns <2 Euro für einen Check ob eidesstattliche Versicherungen oder Haftbefehle vorliegen (auch lagen) oder Schulden bekannt sind. Inklusive Prüfung der gemeldeten Adresse.
Das Inkasso meide ich persönlich seit kurzem, ich gehe den direkten Weg (Betreibung/gerichtlicher Mahnbescheid). Das klappt ganz gut, im Vergleich zum Inkasso. Wir haben das Mahnwesen in der Zwischenzeit stark optimiert. Früher gingen wir auf gewisse "Ausreden" ein, heute gibt es bei uns genaue Fristen und genaue Kulanzfristen, die wir fix vorgeben. Mein Geschäft ist natürlich nicht mit dem reinen Dienstleistungsgeschäft vergleichbar, da man dort nicht einfach auf "Aus" schalten kann.
Ein restriktives Forderungswesen ist meiner Meinung nach das A und O für den Erfolg eines Geschäfts.