NS Seite legal betreiben... Möglich?

Coese

Aktives Mitglied
Hallo liebe Ayom Mitglieder!

Ich hätte da mal eine Frage, bin aber nicht ganz sicher ob ich das überhaupt fragen darf, da ja nur allgemeine Fragen zum Thema Internetrecht erlaubt sind. Falls diese Frage nicht allgemein ist, dann bitte Beitrag einfach löschen.

Es geht wie oben schon ersichtlich um die Frage ob es möglich ist von der CH aus eine NS Seite legal zu betreiben. Konkret also mit Firmengründung im Ausland, das wäre wohl die einzige Möglichkeit.

Wichtig ist einfach, dass das ganze legal ist, also nicht einfach anonymen Webspace nehmen und Impressum weglassen etc. (wie es einem in Adult Webmaster Foren empfohlen wird).

Könnte eben günstigen Content erwerben, daher habe ich gedacht überleg ich mir das mal. Und wenn man was schönes machen würde, dann würde das vielleicht laufen, gibt auf diesem Gebiet eigentlich nur Schund habe ich nach ein bisschen Recherche bemerkt.

Bin halt noch unschlüssig im Moment, ist persönlich nicht so mein Ding, aber anscheinend besteht ja eine Nachfrage und die Portale die ich gefunden habe sind alle ziemlich mies oder ziemlich teuer.

Vielen Dank im voraus!

Gruss

Coese
 
NS - meinst damit Pipi?
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@lila

Naja, mit der Antwort kann ich jetzt nicht viel anfangen. Ich habe eine normale konkrete Frage gestellt, also bitte auch Antworten die mir weiterhelfen. Es geht ja jetzt auch nicht drum ob der Inhalt verwerflich ist oder was auch immer, also bitte konkrete Vorschläge oder sein lassen. Danke.
 
QUOTE (Lila @ Di 4.03.2008, 17:23)Lass einfach die Finger von dem Schweinskram !

Wieso soll er seine Finger von lassen? Da gibts Sachen, die gehören viel mehr in die Kategorie Schweinekram... NS ist ja noch ne recht "harmlose" Sache, zumindest was Webseiteninhalt betrifft.

Ich stell mir vor, da gibt es mehr als genug Menschen, deren "Geschmack" damit getroffen wäre (um Mißverständnissen vorzubeugen, ich gehöre nicht dazu
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). Ich denke, wenn Du die allgemein gültigen Regeln beachtest (Jugendschutz, Jugendschutzbeauftragter, Alterskontrolle etc.), dürfte es keine großen Probleme geben. Warum auch? Es gibt ja genug Adult-Sites im Net.
 
Ich kann mir gut vorstellen, dass dieses...äh....Interessengebiet eines der Themen ist, zu dem man im Netz nur schlechtgemachte, billige Seiten findet. Da könnte es doch von Vorteil sein, das Vorhaben mit dem Gedanken "Jetzt mache ich die ultimative Qualitätsseite!" umzusetzen...

Eine gewisse Theresa Ollsowski oder so ähnlich hat das doch so gemacht. (Hab' ich von einem Freund gehört, echt!)

Obwohl Du bei einem Wohnort in Deutschland wohl nur schlechte Einstiegschancen haben dürftest.
 
Es geht wie oben schon ersichtlich um die Frage ob es möglich ist von der CH aus eine NS Seite legal zu betreiben. Konkret also mit Firmengründung im Ausland, das wäre wohl die einzige Möglichkeit.

Soweit ich informiert bin, ist das in CH verboten (erotische Darstellungen die menschliche Ausscheidungen zum Gegenstand haben, oder so ähnlich). Dürfte von daher also auch illegal sein, wenn Du Dich hinter irgendwelchen Firmenkonstrukten versteckst.

Könnte eben günstigen Content erwerben, daher habe ich gedacht überleg ich mir das mal. Und wenn man was schönes machen würde, dann würde das vielleicht laufen, gibt auf diesem Gebiet eigentlich nur Schund habe ich nach ein bisschen Recherche bemerkt.

Und der content, den Du da erwerben kannst, ist unique? Oder schon im Umlauf ...

Bin halt noch unschlüssig im Moment, ist persönlich nicht so mein Ding, aber anscheinend besteht ja eine Nachfrage und die Portale die ich gefunden habe sind alle ziemlich mies oder ziemlich teuer.

Gibt auch gute. Portale, bzw. paysites (darum geht es Dir ja, oder?), wo der user sich anmeldet und monatlich ein Entgelt entrichtet wofür er sich videos, bilder usw. ansehen oder downloaden kann ...

Was verstehts Du unter "teuer"? ...
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Witzig- ich dachte bei NS als erstens an Nationalsozialismus. Ist das jetzt bedenklich für euch wenn ihr gleich an das eine denkt...
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QUOTE Witzig- ich dachte bei NS als erstens an Nationalsozialismus.

Dito. Und dann hab ich Depp gedacht der nächste meint Pipi Langstrumpf...

Also ich Schweizer, Du Schweizer, die NS-ppl mit dem Rechtsberatungsgesetz sind Deutsche. Ergo, in .ch gibt Sittenwidrig. Sorry aber ich bin recht liberal, aber das verstösst zumindest gegen meine guten Sitten. Ergo nein.

Willst Du genau wissen, wie Du es machen kannst, sd es den geltenden Gesetzen nicht widerspricht, muss Du zu einem spezialisierten Anwalt gehen.

Hier bist Du falsch.
 
QUOTE (dominikh @ Di 4.03.2008, 16:59) Witzig- ich dachte bei NS als erstens an Nationalsozialismus. Ist das jetzt bedenklich für euch wenn ihr gleich an das eine denkt...
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< offtopic >Bist nicht der einzige
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</ offtopic >
 
Salve

Aber Ivo, Du sollst doch nicht lügen
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Ich dachte auch, da fragt ein verklemmter Deutscher ob er eine Seite über Nazionalsozialismus machen darf....
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Item... ich rate Dir auch Dich bei einem Anwalt zu erkundigen.

Gruss
Christian
 
Vielleicht kennt ihr my-dirty-hobby.com diese Seite habe ich einmal endteckt und war gleich schlecht gelaunt weil ich die gute Idee nicht hatte... Auf jedenfall habe ich mir die Seite genauer angeschaut, da ich das Konzept sehr erfolgsversprechend finde. Mit Erstaunen habe ich da aber sehr viele "NS" Inhalte entdeckt, also muss es da schon eine rechte Nachfrage geben. Wie das aber mit den Gesetzlich ist weiss ich nicht. Die meisten Akteure kommen da ja aus Deutschland.
 
@Coese:

um die ausufernde Debatte hier Mal ein wenig wieder zurück zum Thema zu bringen:

in CH ist porno mit menschlichen Ausscheidungen verboten.


Das mit der Firma im Ausland, usw. könnte klappen oder auch nicht.

Das Problem damit ist, dass es in der Schweiz soweit ich weiss noch nicht zu gerichtlichen Entscheidungen zu ähnlichen Fragestellungen kam (i.e. kann jemand der in der Schweiz lebt, dafür verurteilt werden, was seine ausländische Firma im Ausland macht?).
Dann wäre noch die Frage, ob Du der erste sein willst, der das herausfindet?

Ich würde Mal vermuten, dass wenn Du mit vertretbarem Aufwand dafür sorgst, dass diese Seiten aus der Schweiz nicht erreichbar sind (z.B. mit Geo-IP), die Schweiz gar keine Grundlage für eine Klage hat (das ist aber nur meine Meinung).

Wenn Du Dich um ein juristisches Gutachten bemühst, und dieses positiv ausfällt, und Du dann trotzdem verurteilt wirst, müsste das Urteil aber sehr milde ausfallen (wahrscheinlich eine einfache Einstellung des Angebots), da Du Dich ja um Gesetzestreue bemüht hattest (wieder nur meine Ansicht).
 
Jetzt mal ganz erhlich (ohne vom Thema ablenken zu wollen) wer hat als erstes an Nationalsozialismus gedacht als er / sie NS las?

Mir ist fast die Kinnlade runtergefallen, als ich NS las...da bin ich ja fast schon froh das es sich um Pipi handelt
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Viel erfolg.
 
Finger weg von allem wie Peter Schneider sagte, dies ist kein Kavaliersdelikt!

In der Schweiz ist dies illegal! Wer sich mit dem Kobik anlegen will, hat schlechte Karten.
 
Na also erst mal danke für die zahlreichen Antworten, scheint ein interessantes und nicht ganz unumstrittenes Thema zu sein!
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Und ich bitte noch um Entschuldigung wegen der aufgetretenen Missverständnisse bezüglich der Abkürzung NS! Hätte mich klarer ausdrücken müssen, obwohl es ja sogar mit dem Begriff Pipi noch nicht eindeutig geklärt war (aber würde ich ein Pipi Langstrumpf Fan-Portal lancieren wollen würde sich die Frage der Gesetzeswidrigkeit wohl kaum stellen).
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Nun aber zurück zum eigentlichen Thema. Ist irgendwie genau das passiert was ich befürchtet habe, die einen sagen dieses, die anderen jenes, Klarheit zu schaffen ist schwierig. Dass es in der Schweiz verboten ist scheint unumstritten. Damit habe ich auch gerechnet. Ich wollte wissen, ob man es irgendwie umgehen kann, d.h. z. Bsp. eine amerikanische Corp. gründen, ausländischer Server, etc.
In Adult Webmaster Foren neigen die Leute halt allgemein irgendwie zu Kleinkriminalität (übertrieben gesagt). Dort heisst es: Offshore limited gründen mit anonymem Bankkonto, Server irgendwo auf den British Virgin Islands, Impressum weglassen etc. Und das mit einer beängstigenden Selbstverständlichkeit. Darum wollte ich hier mal nachfragen ob es wirklich legal irgendwie möglich ist, weil so halblegale Sachen sind nicht mein Ding.

Der Grundtenor hier lautet ja schon mehrheitlich Finger weg. Wobei eben, mit so rechtlichen Sachen habe ich die Erfahrung gemacht, niemand weiss genau Bescheid, da kann wohl nur ein Anwalt Abhilfe schaffen.

Naja, mal sehen, lukrativ wärs meiner Meinung nach schon, da wie gesagt die Nachfrage zu bestehen scheint, das Angebot aber eher dürftig ist.

Aber hat noch niemand von euch konkrete Erfahrungen mit prekärem Content gemacht? Ich denke im gesamten Erotikbereich wird sich die Frage in Zukunft vermehrt stellen wie man einfacher und mit weniger gesetzlichen Barrieren Projekte online stellen kann. Denn vor allem in Deutschland sind die Jugendschutzbestimmungen ja der sichere Untergang für alle Adult Webmaster, niemand tut sich face 2 face Erkennung an. Daher müsste das Thema ja eigentlich brandaktuell sein, denn alle deutschen Adult Webmaster müssten sich ja mehr als nur die Köpfe zerbrechen über der Frage wie man dem ausweichen kann.

Und eigentlich lautet die alles entscheidende Grundsatzfrage ja: welches Recht gilt? Oder konkreter: Ist der Wohnort einer Person entscheidend für die Rechtssprechung? Also, wohnhaft in Deutschland = deutsches Recht wird angewandt. Wohnhaft in der Schweiz = schweizerisches Recht wird angewandt. Oder was ist der entscheidende Faktor?

Denn wenn der Wohnort nicht alleinig entscheidend ist, dann kann ich ja in einem Land wo das gewünschte legal ist eine Firma gründen, wenn nötig auch eine dort lebende Person als Inhaber nennen und die Seite einfach von der Schweiz aus betreiben. Oder ist das dann immer noch illegal?
 
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