Oben war von einer falschen Trackingnummer die Rede.
Ich nehme mal an, daß Du (@flirtratgeber) Ihn bereits darüber informiert hast (es hätte ja ein simpler Verschreiber sein können) und Du seither von ihm nichts mehr gehört hast. Es gibt also bereits ein Problem - das er kennt - und eine Asymmetrie - das Geld ist derzeit weg.
Damit gibt es (mindestens) zwei Varianten:
(1) Wenn Du nicht lieferst, dann schicke ich meinen starken Bekannten vorbei
(2) Liefere bis ... oder überweise das Geld zurück, ansonsten sehe ich mich gezwungen, Anzeige zu erstatten (also Wiederholung, Fristsetzung, Ankündigung des Rechtsweges).
Ersteres ist Erpressung - und strafbar. Zweiteres heißt, den Laien-Rechtsweg einzuschlagen. Denn der Laie geht in so einem Fall nicht zu einem Rechtsanwalt (viel zu viel Schiß vor Kosten, hat keine Ahnung von wegen Zuständigkeiten), sondern erstattet erst einmal pauschal Anzeige - im Zweifelsfall berät ihn dann die Polizei, schickt ihn weiter und erklärt sich als nicht zuständig.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß die Formulierung (2) in irgendeiner Art und Weise als Erpressung interpretiert werden könnte. Oben war von 'Kripo' die Rede - aber das sind die österreichischen Sonderbezeichnungen, mit denen ich mich ohnehin nicht auskenne.