Unternehmergesellschaft

David Cooper

Angesehenes Mitglied
Hallo allerseits,

durch die GmbH-Reform kommt in Deutschland ja jetzt die Unternehmergesellschaft. Dadurch sollen Gründungen erleichert werden, da bislang nach Ansicht des Reformgesetzgebers auf Grudn des zu hohen Stammkapitals für die GmbH (25000 Euro) zu oft davon abgeschreckt wurde.

Ist die UG nun eine ernst zu nehmende Alternativ? Wie sieht ihr das?

Grüße

david
 
Eine Alternative ist es evtl. aber ich werde erst einmal abwarten wie diese Form in Deutschland angenommen wird.

Und ganz ehrlich. fuer mich klingt es serioeser wenn ich eine
Anfrage von "XYZ Ltd." bekomme als von "XYZ UG (haftungsbeschränkt)"

MfG
GP
 
Macht auf mich einen guten Eindruck.

Ist ja im Prinzip eine normale GMBH auf Raten.
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QUOTE (G.P. @ Sa 4.10.2008, 18:25) Und ganz ehrlich. fuer mich klingt es serioeser wenn ich eine
Anfrage von "XYZ Ltd." bekomme als von "XYZ UG (haftungsbeschränkt)"

Dies ist wohl darauf zurück zu führen, dass der Name wirklich schrecklich gewählt ist. Das haftungsbeschränkt, welches bei der GmbH ja genauso besteht, trägt nicht gerade zur Akzeptanz bei. Hier wäre UG mbH deutlich besser gewesen oder auch GmbH ohne Mindestkapital (abgekürzt: GmbH o.M.), wie es vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Bleibt nur zu hoffen, dass dieser begriffliche Nachteil bei einer kommenden Reform beseitigt wird.

Rein rechtlich ist es für mich übrigens gegenüber der Ltd. die bessere Alternative, da bei letzter die Management-Haftung deutlich schärfer ist als bei einer deutschen GmbH.
 
Ich denke dir Mini-GmbH(UG) wird der Ltd. sehr schnell den Rang ablaufen.

Die Vorteile für UG-Gründer:
* Deutsche Sprache
* Kein englischer Geschäftssitz mehr notwendig
* Deutsche Buchführung
* Geringe Gündungskosten

Die Gündungskosten sollen bei 130 EUR liegen zzgl. Notar und Handelsregistereintragung
Unterm Strich kostet das dann ca. 300 bis 400 EUR.

Zu Thema Seriösität:
Da wird sich wohl nichts tun. Beide Gesellschaftsformen sind nur minimal haftbar.


 
QUOTE (Peter H @ Sa 4.10.2008, 18:06)Beide Gesellschaftsformen sind nur minimal haftbar.

Bei grober Fahrlässigkeit ist das unwichtig - da gibt es ohnehin einen Durchgriff.

Und wer einen Kredit aufnehmen will, der muß im Zweifelsfall ohnehin persönlich dafür gradestehen - weil sich die Bank ansonsten nicht auf einen Kredit einläßt.

Allerdings habe ich den Run deutscher 1 - 5 - Personen-Unternehmen, die größtenteils Geschäfte in Deutschland machen, auf die Limited ohnehin nie verstanden. Da sind zwar die Gründungskosten gegenüber einer GmbH geringer. Aber dafür gibt es regelmäßige Folgekosten plus (für die meisten) das Übersetzungsproblem.
 
QUOTE (jAuer)Bei grober Fahrlässigkeit ist das unwichtig - da gibt es ohnehin einen Durchgriff.

Inwiefern? Also: Grobe Fahrlässigkeit auf welche Pflichtverletzung bezogen?


QUOTE (jAuer )Und wer einen Kredit aufnehmen will, der muß im Zweifelsfall ohnehin persönlich dafür gradestehen - weil sich die Bank ansonsten nicht auf einen Kredit einläßt.

Das ist klar, und selbst bei einer GmbH sichert sich die Bank gerne persönliche Bürgschaften von (geschäftsführenden Gesellschaftern). Die Haftungsbegrenzung greift somit faktisch nur in anderen Geschäftsbeziehungen (Lieferanten etc.)


QUOTE (jAuer)Allerdings habe ich den Run deutscher 1 - 5 - Personen-Unternehmen, die größtenteils Geschäfte in Deutschland machen, auf die Limited ohnehin nie verstanden. Da sind zwar die Gründungskosten gegenüber einer GmbH geringer. Aber dafür gibt es regelmäßige Folgekosten plus (für die meisten) das Übersetzungsproblem.

Der Run ist doch ganz einfach zu erklären. Die 25 000 Euro Grundkapital, wovon bei 2 Gesellschaftern selbst noch die Hälfte eingezahlt werden muss, bringen die meisten Gründer nicht auf. Bleibt natürlich die ketzerische Frage erlaubt, ob derjenige dann überhaupt den Sprung in die Selbstständigkeit wagen sollte....
 
QUOTE (David Cooper @ So 5.10.2008, 13:16)
QUOTE (jAuer)Bei grober Fahrlässigkeit ist das unwichtig - da gibt es ohnehin einen Durchgriff.

Inwiefern? Also: Grobe Fahrlässigkeit auf welche Pflichtverletzung bezogen?


Auf die Pflichten, die sich aus der Beziehung zum Kunden ergeben. Konkret hängt das natürlich von der Art des Geschäftsbetriebes ab.
 
QUOTE (jAuer @ So 5.10.2008, 17:13)
QUOTE (David Cooper @ So 5.10.2008, 13:16)
QUOTE (jAuer)Bei grober Fahrlässigkeit ist das unwichtig - da gibt es ohnehin einen Durchgriff.

Inwiefern? Also: Grobe Fahrlässigkeit auf welche Pflichtverletzung bezogen?


Auf die Pflichten, die sich aus der Beziehung zum Kunden ergeben. Konkret hängt das natürlich von der Art des Geschäftsbetriebes ab.

Ok, dann interessiert mich jetzt ganz konkret, warum da ein Durchgriff auf ein Person stattfinden soll, die nicht Vertragspartner ist.
 
QUOTE (David Cooper @ So 5.10.2008, 16:36)Ok, dann interessiert mich jetzt ganz konkret, warum da ein Durchgriff auf ein Person stattfinden soll, die nicht Vertragspartner ist.

@hajue hat das in diesem Beitrag sehr treffend beschrieben.

Natürlich haftet ein Geschäftsführer bei entsprechendem Fehlverhalten persönlich. Hast Du etwa gedacht, Du könnest als GmbH - Geschäftsführer alles mögliche machen, bloß weil der Vertrag mit der GmbH abgeschlossen worden ist?

PS: Weitere Links gibt es zu diversen Fragen zur Limited in dem obigen Thread.
 
QUOTE Natürlich haftet ein Geschäftsführer bei entsprechendem Fehlverhalten persönlich.

Bei einem entsprechendem eigenen Fehlverhalten kann er selbstverständlich zivilrechtlich selbst in die Haftung genommen werden. Das ist aber eine Haftung kraft eigener (zumeist gesetzlicher) Rechtsverletzung, und keine Durchgriffshaftung im eigentlichen Sinne.


QUOTE Hast Du etwa gedacht, Du könnest als GmbH - Geschäftsführer alles mögliche machen, bloß weil der Vertrag mit der GmbH abgeschlossen worden ist?

Über die überhebliche Formulierung sehe ich verbunden mit dem Hinweis, dass du nicht mit einer Person ohne Rechtskenntnisse sprichst, mal hinweg.
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Natürlich kann ich nicht alles mögliche mache (s.o.), aber dass ein GF bei grober Fahrlässigkeit stets selbst ummttelbar haftet, ist schlichtweg falsch.
 
QUOTE Ist die UG nun eine ernst zu nehmende Alternativ? Wie sieht ihr das?


Den Vorteil sehe ich in der versprochenen, schnelleren Gründung ( hab dazu grad nix im Wikipedia Artikel gefunden ).
Wer also dringend eine "GmbH" unter der Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) möchte, kann auch direkt 25.000 EUR einzahlen -> somit gleichwertig.

Nachteile:
Eventuell Misstrauen / Vorurteile der möglichen Geschäftspartner / Kunden aufgrund der Annahme "Billig-GmbH" bzw. "kapitalschwacher" Unternehmer. Der Kunde kauft beispielsweise ein Produkt und möchte in Zukunft Garantie auf Ersatz bei Fehlern, bei Dienstleistungen Aussicht auf Support. Bei der UG mit wenig Stammkapital ist der Geschäftspartner / Kunde somit womöglich "übervorsichtig" und es kommt kein Deal zustande.


QUOTE Ein Viertel des Jahresüberschusses muss in eine Rücklage eingestellt werden, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.


Nun, solange das Unternehmen weniger als 25.000 EUR Stammkapital hat, kann jeder im Handelsregister die Gewinne pro Jahr nachvollziehen. Ob man das möchte?

Interessant auch: GmbH mit 25.200 EUR, 26.000 EUR, etc ...
Dies soll wohl zusätzlich Finanzstärke signalisieren / Vertrauen schaffen.
 
QUOTE (hajue)Den Vorteil sehe ich in der versprochenen, schnelleren Gründung ( hab dazu grad nix im Wikipedia Artikel gefunden ).
Wer also dringend eine "GmbH" unter der Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) möchte, kann auch direkt 25.000 EUR einzahlen -> somit gleichwertig.

Eine UG dürfte sich aber nicht schneller gründen lassen, als eine normale GmbH. Was du meinst ist vermutlich das vereinfachte Gründungsverfahren für die GmbH nach dem "Musterprotokoll", was ebenfalls durch das MoMiG eingeführt wird.


QUOTE (hajue)Bei der UG mit wenig Stammkapital ist der Geschäftspartner / Kunde somit womöglich "übervorsichtig" und es kommt kein Deal zustande.

Da ist was dran, aber das dürfte bei der Ltd. genau so sein.


QUOTE (hajue)Nun, solange das Unternehmen weniger als 25.000 EUR Stammkapital hat, kann jeder im Handelsregister die Gewinne pro Jahr nachvollziehen. Ob man das möchte?

Wie kommst du denn darauf? Im HR steht zwar das Stammkapital drin, aber das ändert sich bei der UG auch nicht. Zudem kann jeder bei Kapitalgesellschaften schon jetzt den Jahresüberschuss einsehen; siehe unternehmenregister.de. (Ausnahme allerdings etwa bei Konzernstrukturen)
 
QUOTE Zudem kann jeder bei Kapitalgesellschaften schon jetzt den Jahresüberschuss einsehen

Jo, bin mal wieder viel zu pessimistisch heut - hatte den kleinen Abzocker mit Ein-Euro-Haftungsbeschränkung unter dem Anschein eines Big-Business in Gedanken. Also jemand, der eine UG aus Prestige Gründen betreibt / um professioneller zu wirken. Dieser ist daran interessiert, sein Unternehmen "besser" darzustellen. Anhand der Jahre, bis die 25.000 erreicht sind, kann man die durchschnittlichen Überschüsse errechnen.

Ferner interessant:
Welchen Beitragssatz für Krankenversicherung zahlt man als UG-Geschäftsführer?
Welche anderen Kosten entstehen aufgrund dieser Unternehmertätigkeit?
Was, wenn man in Festanstellung sein Nebengewerbe durch eine UG besser absichern möchte?
 
wenn man bedenkt, dass ne echte 1-Euro-GmbH im gespräch war, ist das noch ne recht gute Lösung.. 1/4 wegzupacken ist für Gründer auch nicht grad soooooo leicht.
 
Meiner Meinung nach richtet sich die UG sowieso eher an Dienstleistungsbetriebe und dort ist es glaube schon eher möglich 1/4 für das Stammkaptial zu hinterlegen.

Betriebe die "materielle Produkte" erzeugen haben in der Regel sowieso einen hohen Kapitaldarf womit sich die UG garnicht lohnt, weil man lieber gleich ne GmbH gründen kann.

Für Unternehmensgründer mit einem gewissen Bedarf an Sicherheit halte ich die UG für wirklich gute "neue" Lösung.

Liebe Grüße
 
QUOTE (format @ Mo 6.10.2008, 07:51) wenn man bedenkt, dass ne echte 1-Euro-GmbH im gespräch war, ist das noch ne recht gute Lösung.. 1/4 wegzupacken ist für Gründer auch nicht grad soooooo leicht.

1/4 bezogen auf den Jahresüberschuss! den kann man aber allein durch entsprechendes Geschäftsführergehalt entsprechend beeinflussen.
 
Hi,

ich überlege auch gerade eine Gründung und ltd habe ich abgehakt. Hat in D nicht den besten Ruf, der englische Verwaltungskram nervt mich zusätzlich. Ich werde mir das mit der UG mal anschauen. Es gibt ja viele Fragen vorher zu klären. Aber vielleicht warte ich lieber ein Jahr und kümmere mich gleich um den großen Bruder. Aber im Prinzip eine gute Idee für Alleinunterhalter. Ich werde mich mal in den nächsten Wochen intensiver darum kümmern und wenn ich was Interessantes finde, werde ich dazu posten.

Grüße,

Rainer
 
Hallo,

an und für sich wäre zu Überlegen ob man mit einer Personengesellschaft o. mit Einzelunternehmen besser leben kann.

Man hat als Personengesellschaft einen viel größeren Kreditspielrahmen.

Als GmbH haftet man nur mit dem Gesellschaftsvermögen also wenn nix mehr da ist.... mit nix, außer man handelt grob fahrlässig o. gar vorsätzlich und man bekommt halt auch nur anhand des Gesellschaftsvermögens Kredit (Bürgschaft würde zwar gehen aber da kann man es gleich lassen).

Sowas wird heute fast überall betrieben und wenn man Insolvenz verschleppt, dann hat man ebendso die A-Karte.
Frei nach dem Motto "nächsten Monat wirds schon besser".

Als juristische Person hat man lediglich viele Steuervorteile. Als Geschäftsführer einer OHG,KG,EU zahlt man Einkommenssteuer (bis über 40%) als GmbH Körperschaftssteuer (25%).

Falls diese neue Gesellschaft kommt wäre es für Vielverdiener eine gute Möglichkeit, ich sehe aber Imageprobleme da jeder so ein ding Gründen kann und nicht wirklich was im pot drin sein muss und einen Kredit bekommt man dann noch schlechter wenn man nicht gut einlegt.

Eine sehr gute Alternative für EK und FK usw. wäre doch eine GmbH und co. KG also eine Personengesellschaft mit GmbH als Komplementär, diese dann zwar in der KG voll haftet aber halt nur mit dem Gesellschaftsvermögen.

Gerade im Internetgewerbe sollte man doch Kommanditisten (teilhafter) finden die sich beteiligen.

Fazit: UG okay aber warum, sie bringt nahezu keine Vorteile (außer man hat einen Gewinn von mehr als 30.000 EUR)
da kann man aber auch die GmbH gründen...

GmbH besser, aus Imagegründen (zumindest jetzt noch)

Gruß
 
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