Hi at all,
QUOTE Kleinunternehmer-Regelung § 19 Absatz 1 UStG
Die Kleinunternehmer-Regelung hat zur Folge, dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
Unternehmer, die im Inland oder in einem Freihafen ansässig sind und deren Umsatz ( zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer ) im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500,- Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50 000,- Euro nicht übersteigen wird ( Kleinunternehmer ) , brauchen keine Umsatzsteuer abzuführen. Bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im Laufe des Kalenderjahres gilt für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung die Umsatzgrenze von 17 500,- Euro.
Wegen der Versagung des Vorsteuerabzuges kann sich die Sonderregelung für Kleinunternehmer ungünstig auswirken. Das Gesetz räumt diesen daher die Möglichkeit ein, auf die Sonderregelung zu verzichten und die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften zu wählen. An die Verzichtserklärung sind sie dann 5 Jahre gebunden.
@ Schwede: wie dort geschrieben, ist man aber dann 5 Jahre daran gebunden.
Keine Rechtsberatung !!!
Um die Frage nach der Gewerbeanmeldung nochmals aufzugreifen: rein rechtlich müsstest du ab dem ersten Euro ein Gewerbe anmelden. Und da du ja eine Kontakt Mail Adresse einsetzen willst, trittst du nach aussen hin als Unternehmen auf ( oder machst zumindest den Eindruck )
Wenn nicht, dann kannst du Einnahmen, die vor der Anmeldung gemacht wurden, nicht darin aufführen >> wäre also Steuerhinterziehung.
Ich möchte ganz sicher niemand dazu verleiten, Einnahmen nicht anzugeben.
Aber schau es dir 1-2 Monate an und wenn du siehst, das es läuft, dann aber ganz schnell eine Gw-Anmeldung machen. Du wirst wohl eh höchstens auf einen 3-stelligen Betrag kommen im ersten Monat... wenn überhaupt.
Was ich verstehen kann, ist der Aufwand und die Anfragen der ganzen Ämter gleich nach der Gw-Anmeldung und das man dem eigentlich aus dem Weg gehen möchte, wo du ja noch nicht einmal weisst, ob es läuft oder nicht.
Wie du dich letzt endlich entscheidest liegt bei dir. Doch mit den 1-2 Monaten und/oder dem anschauen, ob es läuft, würde ich auf gar keinen Fall übertreiben.
Wenn konkrete Einnahmen zu verbuchen sind, dann mach die Anmeldung.
besten Gruss Björn