@Matthias
QUOTE Oder sind die Deutschen Gesetze wieder einmal die Besseren, sprich der Massstab für alle anderen Rechtsordnungen? Es ist schon schlimm genug, das Deutschland wieder militärisch in der Welt präsent ist - mehr muss nicht sein, finde ich jedenfalls.
Es liegt mir fern solche Aussagen in irgendeiner Weise überhaupt zu kommentieren.
QUOTE Derartige Urteile haben in Brüssel keinen Bestand.
Im Gegenteil - es entspricht sogar europäischem Recht:
"Eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats[/Vertragsstaats] hat, kann in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden: wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden, vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht;"
vgl. Art. 5 Nr. 3 EuGVVO.
vgl. Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ.
vgl. Art. 5 Nr. 3 Lugano Übereinkommen.
vgl. EuGH, Urteil vom 7. 3. 1995 - C-68/ 93.
vgl. BGH, Urteil vom 13. 10. 2004 - I ZR 163/ 02.
QUOTE Und wenn dann ein Deutscher Kunde wird - sollen ausgerechnet Deutsche Gesetze gelten?
Es besteht kein Zwang einen ausländischen Kunden bedienen zu müssen oder in einem ausländischen Markt am Wettbewerbsgeschehen teilnehmen zu müssen.
QUOTE Einstweilige Anordnungen - wie es korrekt heisst - [...]
Nein, Einstweilige Verfügung.
vgl. §§
935,
940 ZPO.
@Christian
QUOTE Wenn ich als Schweizer in D in den Radar komme und nicht gleich angehalten werde, oder ein Knöllchen erhalte... kümmert mich das im Prinzip echt wenig, weil mich die deutsche Justiz in der Schweiz nicht zu fassen kriegt.
Das ändert natürlich nichts daran, dass für dich als Schweizer auf deutschen Straßen auch deutsche Gesetze gelten. Die Vollstreckung im Ausland ist natürlich stets mit Schwierigkeiten verbunden. Off-Topic sei zum dem Thema folgender Artikel angemerkt:
Knöllchen ohne Grenzen.
QUOTE Selbst im schlimmsten Falle muss Dir der Rechtsgegner genügend Zeit lassen, um Dich zu informieren und beraten zu lassen.
Auf Messen z.B. sind Fristen von wenigen Stunden möglich.
@PH
QUOTE Oder würde es Dir gefallen, in den Iran extradiert zu werden, weil Du Dich Mal auf einem Forum respektlos über Mohamed geäussert hast?
Es bestehen - aus gutem Grund - auch keine solchen Verträge zwischen dem Iran und der Schweiz. Anders zwischen den europäischen Staaten.
Grundsätzlich sei zu meinen Ausführungen angemerkt, dass sie dem Thema (Wettbewerbsrecht) generell gewidmet sind und weniger dem hier konkreten Fall. In der Praxis ist stets der
Einzelfall zu prüfen.