SirHuckleberry
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QUOTE (Maik @ Do 22.05.2008, 23:05)
QUOTE In Abhängigkeit von dem Mass der kriminellen Energie bei der Durchführung der Manipulationen und dem Verhalten des Betroffenen nach Aufdeckung entscheiden wir dann über die weitere Vorgehensweise, ggf. auch über die Hinzuziehung der Strafverfolgungsbehörden.
Das übrigens gelegentlich vorgetragene Argument “ein Dritter hätte ohne Wissen des Affiliate manipuliert” können wir aus unserer Erfahrung ausschliessen. In diesen Fällen müsste der betreffende Affiliate eigentlich selbst ein Interesse an der Hinzuziehung der Ermittlungsbehörden haben. In insgesamt drei Fällen haben wir nach entsprechender Argumentation des Affiliates vorschlagen die Ermittlungsbehörden im Interesse von Contaxe und dem Affiliate selbst einzuschalten. Dies wurde jeweils nicht gewünscht.
http://blogs-optimieren.de/2008/05/13/cont...fuer-webmaster/
Da haben wir eigentlich alles erklärt.
QUOTE Contaxxe ist hier in der Beweispflicht und nicht andersrum...
Es geht hier um Vertragsbruch, wenn wir also so ein Verfahren auslösen haben wir die Beweise in Form von Trackingdaten. Und der schuldige ist der Affiliate, denn mit diesem besteht der Vertrag. Der Affiliate muss sich verteidigen, wenn er der Meinung ist, er war's nicht dann hat er die Option im oberen Zitat (Absatz 2), wobei wir helfen würden. Desweiteren gibt es auch noch ein Störerhaftung. Der Affiliate ist schließlich für das Einhalten des Vertrags genauso verpflichtet wie wir.
PS: Ihr könnt Contaxe ruhig richtig schreiben, diese kostenlose Promotion hat uns bisher sehr geholfen.
Das eigentliche Problem an dem "Contaxe-Rechtssystem"
ist, dass die Grundlagen auf der Vorraussetzung aufgebaut ist, dass: die Argumentation "ein Dritter hätte ohne Wissen des Affiliate manipuliert” können wir aus unserer Erfahrung ausschliessen."
Ohne dieser Tatsache, fällt das ganze System zusammen. Da es sich aber nur um "eure Erfahrungen" und nicht "unabdingbare Tatsachen" sind, kann es passieren, dass auch ihr "neue Erfahrungen" machen könntet. Zumindest wird ein Gericht von dieser "Möglichkeit" ausgehen (müssen). Denn, auch ihr könnt nicht mit Sicherheit Manipulaton von Dritten "als grundsätzlich unmöglich" ausschliessen.
Auch vorauszusetzen, wenn jemand unschuldig ist, liegt es in seinem Interesse, die Ermittlungsbehörden einzuschalten ist falsch. Manche Leute kennen diese Materie einfach nicht, sie empfinden es vielleicht als Belastung, sich mit sowas zu befassen. Möglicherweise wollen sie das auch nicht, weil sie die Steuern nicht abführen oder sonstwas. Daran denkt gar keiner. Für euch ist das aber eine Art Schuldeingeständis.
Dann ist da noch der Punkt mit der Störerhaftung.
Inwiefern kann ein Affiliate in Störerhaftung genommen werden, der die Werbemittel auf seiner (Contaxe-AGB-Konformen) Webseite, genau wie von euch gewünscht, einbaut, passiv bleibt und nachweislich von einem Betrugsversuch eines Dritten gar keine Kenntnis hatte? Er kann erst in Haftung genommen werden, wenn er Kenntnis hat und dieses nach Kenntnisnahme weiterhin "duldet".
Da ist noch ein bisschen Rechtsschulung nötig
--
Im Grunde meint ihr es zwar genau richtig, es kommt aber bei vielen so rüber, als wäre bei einer Unregelmässigkeit der Urteilsspruch schon gesprochen. Und genau so verhaltet ihr euch manchmal auch. Schaut mal aus den Augen der Affiliates. Wie ihr selber wisst, die meisten wollen gar nicht betrügen, sie fühlen sich nach dem ganzen Debakel aber schon mit einem Bein im "Betrügergrab" einige sogar, bevor sie sich angemeldet haben. Die E-Mail an die Affiliates mit den Änderungen der AGB war schon ein guter Schritt. Einmal mehr schade, dass Mathias ausgerechnet jetzt nicht mehr hier ist.
QUOTE In Abhängigkeit von dem Mass der kriminellen Energie bei der Durchführung der Manipulationen und dem Verhalten des Betroffenen nach Aufdeckung entscheiden wir dann über die weitere Vorgehensweise, ggf. auch über die Hinzuziehung der Strafverfolgungsbehörden.
Das übrigens gelegentlich vorgetragene Argument “ein Dritter hätte ohne Wissen des Affiliate manipuliert” können wir aus unserer Erfahrung ausschliessen. In diesen Fällen müsste der betreffende Affiliate eigentlich selbst ein Interesse an der Hinzuziehung der Ermittlungsbehörden haben. In insgesamt drei Fällen haben wir nach entsprechender Argumentation des Affiliates vorschlagen die Ermittlungsbehörden im Interesse von Contaxe und dem Affiliate selbst einzuschalten. Dies wurde jeweils nicht gewünscht.
http://blogs-optimieren.de/2008/05/13/cont...fuer-webmaster/
Da haben wir eigentlich alles erklärt.
QUOTE Contaxxe ist hier in der Beweispflicht und nicht andersrum...
Es geht hier um Vertragsbruch, wenn wir also so ein Verfahren auslösen haben wir die Beweise in Form von Trackingdaten. Und der schuldige ist der Affiliate, denn mit diesem besteht der Vertrag. Der Affiliate muss sich verteidigen, wenn er der Meinung ist, er war's nicht dann hat er die Option im oberen Zitat (Absatz 2), wobei wir helfen würden. Desweiteren gibt es auch noch ein Störerhaftung. Der Affiliate ist schließlich für das Einhalten des Vertrags genauso verpflichtet wie wir.
PS: Ihr könnt Contaxe ruhig richtig schreiben, diese kostenlose Promotion hat uns bisher sehr geholfen.
Das eigentliche Problem an dem "Contaxe-Rechtssystem"
Ohne dieser Tatsache, fällt das ganze System zusammen. Da es sich aber nur um "eure Erfahrungen" und nicht "unabdingbare Tatsachen" sind, kann es passieren, dass auch ihr "neue Erfahrungen" machen könntet. Zumindest wird ein Gericht von dieser "Möglichkeit" ausgehen (müssen). Denn, auch ihr könnt nicht mit Sicherheit Manipulaton von Dritten "als grundsätzlich unmöglich" ausschliessen.
Auch vorauszusetzen, wenn jemand unschuldig ist, liegt es in seinem Interesse, die Ermittlungsbehörden einzuschalten ist falsch. Manche Leute kennen diese Materie einfach nicht, sie empfinden es vielleicht als Belastung, sich mit sowas zu befassen. Möglicherweise wollen sie das auch nicht, weil sie die Steuern nicht abführen oder sonstwas. Daran denkt gar keiner. Für euch ist das aber eine Art Schuldeingeständis.
Dann ist da noch der Punkt mit der Störerhaftung.
Inwiefern kann ein Affiliate in Störerhaftung genommen werden, der die Werbemittel auf seiner (Contaxe-AGB-Konformen) Webseite, genau wie von euch gewünscht, einbaut, passiv bleibt und nachweislich von einem Betrugsversuch eines Dritten gar keine Kenntnis hatte? Er kann erst in Haftung genommen werden, wenn er Kenntnis hat und dieses nach Kenntnisnahme weiterhin "duldet".
Da ist noch ein bisschen Rechtsschulung nötig
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Im Grunde meint ihr es zwar genau richtig, es kommt aber bei vielen so rüber, als wäre bei einer Unregelmässigkeit der Urteilsspruch schon gesprochen. Und genau so verhaltet ihr euch manchmal auch. Schaut mal aus den Augen der Affiliates. Wie ihr selber wisst, die meisten wollen gar nicht betrügen, sie fühlen sich nach dem ganzen Debakel aber schon mit einem Bein im "Betrügergrab" einige sogar, bevor sie sich angemeldet haben. Die E-Mail an die Affiliates mit den Änderungen der AGB war schon ein guter Schritt. Einmal mehr schade, dass Mathias ausgerechnet jetzt nicht mehr hier ist.